Stipendien und Darlehen

Wenn der Arbeitgeber nichts bezahlt          

  • Stipendien und Ausbildungsdarlehen der öffentlichen Hand: Die meisten Kantone bieten für finanziell schlechter Gestellte Stipendien und/oder Darlehen an. Während Stipendien nicht zurückbezahlt werden müssen, sind Darlehen nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu erstatten. Einige Kantone verlangen Zinsen auf ihren Darlehen.    
    Allerdings sind die Kantone bei Weiterbildungen sehr zurückhaltend. In der Regel werden nur Umschulungen, Lehrgänge an Fachhochschulen oder die Matura auf dem zweiten Bildungsweg unterstützt.    
  • Ausbildungsdarlehen von Banken: Bildungsdarlehen werden in der Schweiz noch recht wenig in Anspruch genommen. Angeboten werden Bildungsdarlehen namentlich durch die Gross- und Kantonalbanken. Doch Vorsicht: Die Höhe der Zinsen variert von Bank zu Bank beträchtlich.    
  • Erbvorbezug: Viele Vermögen werden erst vererbt, wenn auch die Erben bereits dem  Pensionierungsalter nahe sind. Anstatt bis zum Erbgang zu warten, kann mit einem Erbvorbezug die Ausbildung der Nachkommen finanziert werden.    
  • Pensionskasse: Ein Vorbezug von Geldern der beruflichen Vorsorge zu Bildungszwecken ist bis heute gesetzlich nicht zulässig. Möglich ist ein Bezug von Pensionskassengeldern aber zu Ausbildungszwecken im Rahmen eines Wechsels in die Selbständigkeit.    
  • Privates Sparen: Wer nicht auf bereits Erspartes zurückgreifen kann, muss sich seine Ausbildung zusammensparen. Dazu am besten geeignet sind Sparpläne, bei denen man regelmässig einen fixen Betrag auf ein separates Konto überweist.