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Schädliche Initiativenflut zur Arbeitsflexibilisierung

Die parlamentarischen Initiativen zu einer Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes haben zurzeit Hochkonjunktur. Das Thema scheint vor allem der Profilierung von Parlamentariern zu dienen. Denn sie sind häufig unausgegoren und schädlich.

Die wichtigsten Initiativen im Parlament

Während 2 Initiativen von den zuständigen Kommissionen bereits grünes Licht für die Weiterbehandlung erhalten haben, lancierten 104 Nationalräte bereits die nächste parlamentarische Initiative (Nr. 16.484), die mehr Gestaltungsfreiheit bei der Arbeit im Homeoffice verlangt.

Parl. Initiative Graber 16.414: will leitende Arbeitnehmenden sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten in vergleichbar autonomer Stellung von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreien, wenn sie einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind und Herabsetzung der wöchentlichen Ruhezeitvorschriften. 

Parl. Initiative Keller-Suter, 16.423 fordert einen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung von Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen.

Parl. Initiative Burkart, 16.484: will für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, die Arbeitszeit auf 17 Stunden ausweiten (heute 14 Stunden), die Ruhezeit aufweichen und die Bewilligungspflicht für Sonntagsarbeit aufheben.

Die Arbeit wird flexibler

Tatsache ist: Die Arbeitswelt verändert sich. Der Flexibilisierungsbedarf nimmt aufgrund wirtschaftlicher Instabilitäten, verkürzter Produktlebenszyklen, veränderter Bedürfnisse auf dem Absatz- und Arbeitsmarkt sowie der Möglichkeiten der Digitalisierung und Vernetzung von realer und virtueller Welt zu. Ging es in einer analogen Welt darum, den Output pro Zeit zu optimieren, werden heute von einer stark wachsenden Wissensbelegschaft immer mehr dematerialisierte Outputfaktoren, wie Ideen, Kreativität und Problemlösungen, produziert. Diese Arbeit kann irgendwo in der Welt ausgeführt werden. Atypische Erwerbsformen und Arbeitsverhältnisse, wie Teilzeit, Homeoffice. Portfolio-Working oder befristete Aufträge über Crowdworking-Plattformen, nehmen deshalb zu.

Gezielte Modernisierung macht Sinn

Die SKO befürwortet eine gezielte Modernisierung der aus dem industriellen Zeitalter stammenden Arbeits- und Ruhezeitvorschriften, welche die heutigen Bedürfnisse aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht berücksichtigen. Immer weniger sind Beschäftigungsverhältnisse normiert und Arbeitszeiten sind nicht mehr standardisiert und an den Arbeitsort des Betriebs gekoppelt. Um Arbeitgeber und Arbeitnehmerinteressen zusammenzuführen, braucht es Ansätze, bei der mehr Flexibilität auf Seiten der Arbeitnehmer mit Gegenleistungen des Arbeitgebers in Form eines ausgedehnten Gesundheitsschutzes und durch Kompensationsmöglichkeiten ausgeglichen werden.

Die plattform der kompromissorientierten Verbände[1] hat folgende Eckpfeiler einer Modernisierung definiert, die zu einem wesentlichen Teil mit der allianz denkplatz schweiz, der 7 Arbeitgeberverbände angehören, abgestimmt sind:

  • Gesetzliche Verankerung eines Jahresarbeitszeitmodells

  • Klare Abgrenzung des Arbeitnehmerkreises durch Negativ- bzw. Positivkatalog: Der Zugang zum Jahresarbeitszeitmodell bleibt leitenden Angestellten und höher qualifizierten Fachpersonen bzw. Fachexperten vorbehalten, die über genügend Autonomie in ihrer Arbeitszeitgestaltung verfügen und zu Arbeits- und Kompensationszeit zu einem relevanten Teil selbstbestimmt definieren können sowie nicht unter einen Negativkatalog fallen (Schichtarbeit, fixe Arbeitszeitregelung).

  • Vereinfachte Regeln zu den Arbeits- und Ruhevorschriften für Arbeitnehmende mit Zugang zum Jahresarbeitsmodell, wobei die maximale Gesamtarbeitszeit und Überzeit pro Jahr nicht überschritten werden darf. Gearbeitet darf grundsätzlich zwischen 05h und 24h. Die Ruhezeit beträgt pro Tag mindestens 9 Stunden und im Schnitt von 4 Wochen 11 Stunden. Innerhalb dieser Parameter kann der Arbeitnehmende mit Jahresarbeitszeitmodell seine Arbeit frei einteilen.

  • Ein wirksamer Gesundheitsschutz insbesondere bezüglich psychosozialer Risiken ist im Rahmen der erwähnten Modernisierung des Arbeitsgesetzes einzuführen. Mindestanforderungen sind ein regelmässiges Monitoring der Belastungsfaktoren, ein aktiver Einbezug der Arbeitnehmenden bei der Festlegung von Gesundheitsmassnahmen und ein Mindestangebot für die Sensibilisierung und Weiterbildung von Führungskräften.

Widerstand der Gewerkschaften vorprogrammiert

Die zahlreichen Initiativen sind schädlich für eine moderate Modernisierung des Arbeitsgesetzes, die in einer Volksabstimmung auch eine Chance haben soll. Sie sind unkoordiniert und verursachen Doppelspurigkeiten. Sie generieren Aufwand, weil durch das Folgegeben der Initiativen jeweils Entwürfe ausgearbeitet werden müssen. Zudem ist die materielle Behandlung aufwendig und komplex. Weiter gehen die Initiativen vom selbstverantwortlichen, unternehmerisch denkenden Arbeitnehmenden aus, der mit Freiheiten, Druck und Verantwortung umgehen kann. Die notwendigen Kompetenzen und Freiheitsgrade, die es braucht, um Ressourcen und Belastungen in Einklang zu bringen und Arbeitszeit bedürfnisgerecht zu gestalten, werden zu wenig berücksichtigt. Und last but not least bringt jede weitere Initiative Gewerkschaften auf die Palme, so dass sie genügend Munition sammeln können, um eine Gesetzesänderung mittels Referendum erfolgreich zu bekämpfen.

Was es braucht…

Die Gestaltung der Arbeits- und Ruhezeit muss einerseits die Geschäftserfordernisse berücksichtigen, andererseits auch einen Spielraum für Arbeitnehmende beinhalten. Es braucht einen dialogischen Aushandlungsprozess, der die Bedürfnisse sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite einbezieht. Arbeitnehmenden und Arbeitgebern muss ein genügend grosser regulatorischer Spielraum gewährt werden, damit sie im Rahmen dieses Aushandlungsprozesses einerseits auf ihr Umfeld zugeschnittene Lösungen definieren und auf das dynamisch-variable Arbeitsumfeld reagieren können. Die Flexibilisierung hat Grenzen, die in der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers begründet liegt. Diese Grenzen sind zur Vermeidung von prekären Arbeitsverhältnissen, zur Sicherstellung eines guten Gesundheitsniveaus und zum Schutz der interessiert Selbstgefährdeten klar zu definieren.

Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, wie Fachkräftemangel oder Vereinbarkeit von Beruf und Arbeit braucht es in der Wissensnation Schweiz gesamtheitliche Lösungsansätze und förderliche Rahmenbedingungen für Wissensarbeit und für eine partnerschaftliche, flexible Gestaltung der Arbeitszeit.

Lesen Sie auch:

https://www.sko.ch/artikel/arbeitgesundheit/modernisierung-arbeitsgesetz

https://www.sko.ch/artikel/fuehrung/fuehrungs-these-3-selbstmanagement-gesunde-fuehrung

 

[1] Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband, Schweizer Kader Organisation, Zürcher Gesellschaft für Personal-Management