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Krankheit im Arbeitszeugnis erwähnt

Mein Arbeitgeber hat im Schlusszeugnis meine zeitweise krankheitsbedingte Abwesenheit aufgeführt. Darf er das? Lesen Sie hier die Antwort des SKO-Rechtsdienstes.

Eine Krankheit als Grund für eine Arbeitsverhinderung darf im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn sie einen massgeblichen Einfluss auf die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmenden hatte oder dessen Eignung für die Erfüllung der bisherigen Aufgaben infrage stellte. Sie muss einen sachlichen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellen oder im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer so erheblich ins Gewicht fallen, dass ohne Hinweis ein Missverständnis hinsichtlich der erworbenen Berufserfahrung entstehen könnte. Entscheidend sind letztlich immer die Umstände des Einzelfalles.
 

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.