Kündigung vor Dienstjahreswechsel
Mein Arbeitgeber hat mir zehn Tage vor dem Wechsel ins zweite Dienstjahr gekündigt. Gilt nun für mich die längere Kündigungsfrist von zwei Monaten? Lesen Sie die Antwort des SKO-Rechtsdienstes.
Nein. Wenn Sie die Kündigung noch vor Ablauf des ersten Dienstjahres erhalten haben ist die für das erste Jahr geltende Kündigungsfrist anwendbar. In Ihrem Fall gilt somit trotzdem die einmonatige Kündigungsfrist. Es spielt nach der bundesgerichtlichen Praxis keine Rolle, dass das Ende der Kündigungsfrist in das zweite Dienstjahr fällt. Dies gilt auch für den Übergang vom neunten ins zehnte Dienstjahr.
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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.