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Krankentaggeld über das Kündigungsende hinaus?

"Ich bin seit der Kündigung krankgeschrieben und auch nach dem Ende der Kündigungsfrist noch arbeitsunfähig. Erhalte ich trotzdem weiterhin Krankentaggelder?" Lesen Sie hier die Antwort des SKO-Rechtsdienstes.

Falls Ihr Arbeitsverhältnis einer der heute üblichen, kollektiven Krankentaggeldversicherung nach VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) untersteht, ist die Versicherung gemäss der Praxis des Bundesgerichts normalerweise verpflichtet, für Ihre bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit auch nach dem Ende der Kündigungsfrist weiterhin Taggelder zu zahlen. Überprüfen Sie aber sicherheitshalber, ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nicht Ausnahmen enthalten, welche eine Nachleistung ausschliessen oder zum Beispiel deren Bezugsdauer beschränken. Diesfalls könnten Sie eine Weiterzahlung der Taggelder in der Regel nur durch den Übertritt in die Einzelversicherung sicherstellen.

Wenn die AVBs eine Klausel enthalten sollten, wonach Ihr Versicherungsschutz an dem Tag erlischt, an dem Sie als Versicherter aus dem Kreis der Versicherten ausscheiden, bedeutet das zum Beispiel nicht, dass Sie mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Taggeldleistungen mehr für eine bestehende Krankheit erhalten. Damit wird nur festgehalten, dass Sie für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretenen Krankheitsfall keinen (neuen) Leistungsanspruch mehr haben. Falls Ihr Arbeitsverhältnis ferner einer der inzwischen seltenen Krankentaggeldversicherung nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) unterstehen sollte, ist eine Nachleistung in aller Regel ganz ausgeschlossen.

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.