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Kündigung vor Stellenantritt

Ich möchte meine Stelle bereits vor Stellenantritt kündigen. Muss ich die Stelle trotzdem antreten? Und falls dem so ist, ab wann läuft die Kündigungsfrist? Lesen Sie hier die Antwort des SKO-Rechtsdienstes

Bei einer Kündigung vor Stellenantritt müssen Sie nach herrschender Lehre und Praxis etwa am Gericht in Zürich davon ausgehen, dass die während der Probezeit verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen ab dem Datum des geplanten Stellenantritts zu laufen beginnt. Damit Sie nicht im Büro erscheinen müssen, wären Sie grundsätzlich auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber angewiesen. Eine solche Konsequenz können Sie normalerweise nur vermeiden, wenn Sie die Stelle gemäss Art. 337d OR nicht antreten, was jedoch auch bei Vorankündigung einen pauschalen Schadenersatz von einem Viertel Monatslohn zur Folge haben kann, in begründeten Fällen theoretisch auch zusätzlichen Schadenersatz.


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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.