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Foncadem - Vorsorge- und Ersparnis-Stiftung zu gunsten der Arbeitnehmer der Uhrenindustrie

Wer als Swiss Leaders-Mitglied in der Uhrenindustrie arbeitet oder arbeitete, tut gut daran, sich über die Stiftung Foncadem zu informieren. Bei Pensionierung winkt ein vierstelliger Betrag. Die 1982 gegründete Foncadem-Stiftung ist ein Sozialwerk, das jene Arbeitnehmer/innen finanziell unterstützt, die für die Uhrenindustrie gearbeitet haben und Mitglieder des KV Schweiz oder von Swiss Leaders sind.

Wer kann profitieren?
Alle Swiss Leaders-Mitglieder, die für ein Unternehmen arbeiten, dass Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Uhrenindustrie ist, und die kein Anspruch auf Prevhor haben.

Wer finanziert den Fonds?
Die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Uhrenindustrie. Die Beiträge werden auf dem Kapitalmarkt investiert.

Was bekommen die Arbeitnehmer?
Die Berechtigten erhalten jährlich von Swiss Leaders eine Bescheinigung, die Anrecht auf ung. 8 bis 10 Stiftungsanteile zu ung. CHF 20 gibt. Der Wert dieser Anteile hängt von der Rendite des investierten Kapitals. 
(2015 = 8.65 Stiftungsanteile mit Wert von CHF 23.15 pro Anteil)
(2016 = 8.65 Stiftungsanteile mit Wert von CHF 23.10 pro Anteil = CHF 199.815)
(2017 = 8.65 Stiftungsanteile mit Wert von CHF 23.60 pro Anteil = CHF 204.14)
(2018 = 8.40 Stiftungsanteile mit Wert von CHF 23.90 pro Anteil = CHF 200.76)
(2019 = 8.35 Stiftungsanteile mit Wert von CHF 24.30 pro Anteil = CHF 202.905)

Wann können diese Beträge beansprucht werden?
Der Gesamtbetrag der erworbenen Stiftungsanteile wird den Mitgliedern bei Erreichung des AHV-Alters, oder falls sie sich in der IV befinden, ausbezahlt. Das Kapital kann auch fünf Jahre vor der Erreichung dieser Altersgrenze, bei Bezug einer IV-Rente oder bei Wegzug ins Ausland beansprucht werden.

In jedem Fall stellt der Begünstigte einen Antrag an Swiss Leaders (romandie@swissleaders.ch).

Zur Erinnerung: Es ist nicht mehr möglich, diese Foncadem-Anteile als Sparguthaben zu behalten. Sie müssen bei Eintritt eines Vorsorgeereignisses (Pensionierung, Invalidität, Tod, definitiver Wegzug aus der Schweiz) bezogen werden.


Wie kann man teilhaben?
Die Swiss Leaders-Mitglieder, die bei einem Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Uhrenindustrie arbeiten, können die Stiftungsanteile auch rückwirkend beanspruchen. 

Für die Anmeldung des Swiss Leaders-Mitglieds brauchen wir nur AHV-Nummer (neuer Art) und Arbeitsbestätigung der Arbeitgeber (Beschäftigungseintrittsdatum und Position). 

Die Zertifikate können rückwirkend an Swiss Leaders (romandie@swissleaders.chundefined) beantragt werden (Voraussetzung: in den "verpassten" Jahren Swiss Leaders Mitglied sein und gleichzeitig in einem konventionierten Unternehmen gearbeitet haben).       

 

Welchen Betrag erhalten die Nutzniesser?
Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer habe während 25 Jahren für ein Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes der Uhrenindustrie gearbeitet. Wenn der durchschnittliche Wert der Stiftungsanteile CHF 20 beträgt und der Arbeitgeber jährlich 10 Anteile erhalten hat, beträgt der Gegenwert CHF 5000 (25 x 20 x 10). Dieser Betrag wird auf einmal ausbezahlt, sobald der Arbeitnehmer den Antrag stellt.