Um sich auf der Swiss Leaders-Plattform anzumelden, klicken Sie hierSwiss Leaders Plattform
Rechtfragen_Anspruch_Lohnvorschuss.png

Vernehmlassungsvorlagen Arbeitsgesetz: Flexibilisierung der Arbeit nur mit Zeiterfassung

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat zwei Vernehmlassungsvorlagen zu den parlamentarischen Initiativen präsentiert, welche eine Flexibilisierung der Arbeitszeit respektive ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung fordern. Die "plattform" ist erfreut, dass die Kommission bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit weitgehend ihren Empfehlungen gefolgt ist.

Die parlementarische Initiative von Konrad Graber verlangt mit seinem Vorstoss verschiedene Lockerungen für Arbeitnehmende im Dienstleistungssektor, die bis hin zur Befreiung von allen Vorschriften zur Arbeits- und Ruhezeit geht. Der nun vorliegende Vorschlag der Kommission des Ständerats ist wesentlich abgeschwächt und gleichzeitig präzisiert. Er folgt im Wesentlichen dem Vorschlag der plattform, welche diesen im letzten Herbst der Öffentlichkeit präsentierte.
Die Kernelemente des Vorstosses sind folgende: Angestellte mit personeller oder fachlicher Führungsverantwortung, welche auch über eine grosse Arbeitszeitautonomie verfügen, können einem neu im Arbeitsgesetz beschriebenen Jahresarbeitszeitmodell unterstellt werden. Eine Zeiterfassung ist aber im Jahresarbeitszeitmodell vorgeschrieben und besondere Bestimmungen zum Gesundheitsschutz sind für dieses Arbeitszeitmodell anwendbar und werden im Gesetz ergänzt.
Die "plattform"  (Kaufm. Verband, Schweizer Kader Organisation SKO, A-S, zgpm, VEB) ist weitgehend zufrieden mit der heute präsentierten Vernehmlassungsvorlage zur parlamentarischen Initiative Graber. Offen bleibt die Frage der Freiwilligkeit: Es ist nach der heute veröffentlichten Vorlage unklar, ob sich Arbeitnehmende gegen die Unterstellung im Jahresarbeitszeitmodell wehren können. Weitere Knackpunkte sind die Sonntagsarbeit, die Wahl des Arbeitsorts, die Definition der betroffenen Arbeitnehmenden und die Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes.
Karin Keller-Sutter verlangt in ihrem Vorstoss, dass Angestellte mit personeller oder fachlicher Führungsverantwortung gänzlich von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen sind. Alle zeitlichen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes blieben dabei anwendbar, einfach undokumentiert.
Die Vernehmalssungsvorlage übernimmt die parlamentarische Initiative Keller-Sutter praktisch unverändert. Die plattform sieht momentan keinen Bedarf für eine erneute Änderung der gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung. Die im 2017 eingeführte Neuregelung funktioniert gut. Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung, z.B. im Banken- und Versicherungssektor, decken die Bedürfnisse der Branche ab und stehen auch anderen Branchen offen.

Die Vernehmlassung dauert bis 4.12.2018.  Die SKO-Meinung zu den Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeit sind hier zu finden.