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Lohnanteil mit WIR-Geld - darf man das?

Darf ein Arbeitgeber Lohnanteile in WIR-Geld an die Arbeitnehmer bezahlen? In meinem bestehenden Arbeitsvertrag steht nichts über die Währung, in der der Lohn ausbezahlt werden soll. Lesen Sie hier die ausführliche Antwort des SKO-Rechtsdienstes.

Beim WIR-Geld handelt es sich um eine sogenannte «Komplementärwährung», somit um ein Zahlungsmittel, das ergänzenden Charakter hat, basierend auf einer Vereinbarung innerhalb einer Gemeinschaft, etwas zusätzlich neben dem offiziellen Geld als Tauschmittel zu akzeptieren.

Gemäss Art. 323b OR ist der Geldlohn dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung auszurichten. Somit ist der Lohn grundsätzlich in Schweizer Franken zu bezahlen. Eine Lohnzahlung in anderer Währung kann allerdings vereinbart werden oder sich aus Übung ergeben – Voraussetzung hierfür ist, dass für den Arbeitnehmer die Lohnhöhe klar erkenntlich ist und nicht durch Schwankungen des Wechselkurses - z.B. zwischen Euro und Schweizer Franken in grenznahen Regionen – ausfällt.

Wenn in einem mehrjährigen Arbeitsverhältnis die Auszahlung in WIR-Geld bisher nicht zur Anwendung gekommen ist und stets in Schweizer Franken bezahlt wurde, liegt auch keine Übung vor. Möchte der Arbeitgeber die Bezahlung durch WIR-Geld einführen, so könnte dies nur mittels Änderungskündigung geschehen. Dabei wird das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig ein neuer Vertrag (mit Teillohnzahlung in WIR-Geld) angeboten, der dann die Teilzahlung in WIR-Geld vorsehen müsste. Wichtig zu wissen, dass ohne Ihre Zustimmung eine Änderung der bisherigen Praxis erst nach Ablauf der ordentlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist eingeführt werden darf.

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Die vorstehend publizierten Informationen und Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine spezifische Beratung zu einem konkreten Einzelfall.